Barrierefreiheitserklärung
Die FRISCHHUT GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über barrierefreie Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG) barrierefrei zugänglich zu machen. Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen um.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist großteils konform mit der WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA. Optimierungen zur Konformität mit WCAG 2.2 – Level AA wurden bereits umgesetzt. Die Nutzung via Screenreader und anderen Hilfsmitteln wurde in bestem Wissen und Gewissen geprüft. Wir sind offen für Verbesserungsvorschläge, um bestehende Hürden laufend zu identifizieren und zu beheben.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz umfangreicher technischer Optimierungen und ergänzender manueller Tests (z. B. mit Screenreader) bestehen derzeit noch folgende Barrieren: Bei bestimmten dynamischen Komponenten (wie Swiper-Slidern) sind ARIA-Rollen nicht vollständig korrekt hinterlegt, was dazu führen kann, dass assistive Technologien die Struktur nicht zuverlässig interpretieren. Einige Links und klickbare Bildelemente verfügen nicht über eindeutig identifizierbare Namen, wodurch die Bedienung via Screenreader erschwert wird. Zusätzlich bestehen an einzelnen Stellen der Website noch Kontrastprobleme zwischen Text- und Hintergrundfarbe, insbesondere bei kleinen Schriften und Tags. Diese Mängel ergeben sich aus systembedingten Limitierungen sowie aus der Art der eingesetzten Komponenten. Eine Optimierung dieser Punkte ist in Gange.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Bewertung der Website beruht auf einer internen Prüfung sowie einer automatisierten Analyse mit ergänzendem manuellem Test.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen oder sollten Sie Informationen benötigen, die auf der Website nicht barrierefrei zugänglich sind, wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: info@frischhut.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 7 Werktagen zu beantworten.
Letztstand der Erklärung: Juni 2025