Immer wieder werden bei öffentlichen Ausschreibungen Produkte angeboten, die nicht in der EU produziert werden. Dies muss nicht unbedingt schlecht sein, teilweise führt es jedoch zu Wettbewerbsverzerrungen und Zweifel über die Vergleichbarkeit von Angeboten.
Auf Grundlage der EU-Richtlinie 2014/25/EU können öffentliche Auftraggeber in der EU im Beriech der Wasser-, Energie und Verkehrsinfrastruktur Angebote mit Waren aus Nicht-EU-Ländern ablehnen.